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Corona
Informationen zum Coronavirus (COVID-19)
Allgemeinverfügungen und Rechtsgrundlagen
+++ 3. Mai 2022: Änderung der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz und neue Absonderungsverordnung +++
Mit der ersten Änderungsverordnung zur Corona-Bekämpfungsverordnung werden die bisher noch geltenden Regelungen bis einschließlich 28. Mai 2022 verlängert. Es sind lediglich redaktionelle, aber keine inhaltlichen Änderungen erfolgt.Die Absonderungsverordnung wurde allerdings neu verkündet. Sie tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und mit Ablauf des 28. Mai 2022 außer Kraft.
Diese sieht vor:
- Eine Absonderung wird nur noch für infizierte Person angeordnet. Für Kontaktpersonen bestehen nur noch die allgemeinen Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten, Selbsttests oder Kontaktreduzierung.
- Die Dauer der Absonderung beträgt mindestens fünf Tage, höchstens zehn Tage, ohne Freitesten. Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben. Nach Ablauf der fünf Tage kann die Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal zehn Tagen.
- Es gibt keine besonderen Absonderungs- oder Testregelungen für KiTas oder Schulen.
***Neu: Dreiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (33. CoBeLVO) vom 1. April 2022 (konsolidierte Fassung, Stand: 1. Mai 2022)
***Neu: Erste Landesverordnung zur Änderung der Dreiunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 29. April (in Kraft getreten am 1. Mai 2022)
***Neu: Begründung zur 33. CoBeLVO (Stand: 1. Mai 2022)Absonderung
***Neu: Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Absonderungsverordnung - AbsonderungsVO) vom 29. April 2022 (in Kraft getreten am 1. Mai 2022)
***Neu: Begründung zur vierten Landesverordnung zur Änderung der Absonderungsverordnung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Absonderungsverordnung - AbsonderungsVO vom 29. April 2022 (Stand: 1. Mai 2022)+++ 3. Mai 2022: Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz gültig ab 2. Mai 2022 | Empfehlungen für Eltern, Sorgeberechtigte und Personal +++
Gerade bei Kindern kommt es häufig vor, dass der Hals kratzt oder die Nase läuft. Das kann harmlos sein, es kann aber auch auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus hindeuten. Um Eltern, Träger, Leitungskräften und Fachkräften Orientierung zu geben, wann ein Kind die Betreuung besuchen kann und wann es zu Hause bleiben soll, haben das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit in Abstimmung mit der Universitätsmedizin Mainz und dem Landesvorstand des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. ein Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen herausgegeben.
*** Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/ Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz
*** Rundschreiben Nr. 25/2022 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung - Anpassung der Absonderungs-Verordnung RLP ab dem 1. Mai 2022 – Auswirkung auf die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten - An die Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Rheinland-PfalzInformationen zum Mehrgenerationenhaus (MGH) Schieferland Kaisersesch
+++ 4. März 2022: Erreichbarkeit des MGH Schieferland Kaisersesch während der Pandemie +++Der Zutritt zum MGH Schieferland Kaisersesch ist bis auf Weiteres mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Im MGH gelten die Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2-Maske) und das Abstandsgebot.
Kontaktdaten für Terminvereinbarungen:
Marion Klein | Telefon: 02653 9996-712 | E-Mail: marion.klein@vg.kaisersesch.de
Margret Mintgen-Marquis | Telefon: 02653 915173-1 | E-Mail: margret.mintgen@vg.kaisersesch.deTelefonsprechzeiten Jugendsozialarbeit und Elternberatung im MGH:
dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Martin Krötz | Telefon: 02653 915173-3 | E-Mail: martin.kroetz@vg.kaisersesch.deBeratungen und Sprechstunden finden weiterhin telefonisch, internetbasiert, per E-Mail sowie mit vorheriger Terminvergabe statt. Die aktuellen Beratungsangebote finden Sie unter
www.kaisersesch.de/beratungsangebote.
Das MGH Team ist weiterhin für Sie da und freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail:
Marion Klein | Telefon: 02653 9996-712 | E-Mail: marion.klein@vg.kaisersesch.de
Martin Krötz | Telefon: 02653 915173-3 | E-Mail: martin.kroetz@vg.kaisersesch.de
Margret Mintgen-Marquis | Telefon: 02653 915173-1 | E-Mail: margret.mintgen@vg.kaisersesch.de
Wichtige LINKS
- Rechtsgrundlagen (Corona-Bekämpfungsverordnung und Absonderung) | Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Hygienepläne und Hygienekonzepte | Landesregierung Rheinland-Pfalz
- FAQs zu Corona | Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Schulen und Kitas | Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Wirtschaft und Unternehmen | Landesregierung Rheinland-Pfalz