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Ortsgemeinde Laubach | Förderung zur Errichtung eines neuen Urnen- und Rasengrabfeldes
Ortsgemeinde Laubach | Förderung zur Errichtung eines neuen Urnen- und Rasengrabfeldes
Die Ortsgemeinde Laubach hat eine Zuwendung in Höhe von 36.000 € aus dem Investitionsstock 2024 für die Errichtung eines neuen Urnen- und Rasengrabfeldes erhalten. Der Bewilligung werden zuwendungsfähige Gesamtkosten von 79.160 € zugrunde gelegt. Die Zuwendung wird zur Anteilsfinanzierung als Höchstbetrag bewilligt.
Der Investitionsstock ist ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz zur Schaffung von gemeindlichen Vorhaben, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen sollen. Hierbei handelt es sich um Projekte oder um Beteiligungen der Kommunen an bestimmten Maßnahmen. In der Regel betrifft dies Baumaßnahmen in den Bereichen Hoch- und Tiefbau.
Zuwendungen aus dem Investitionsstock werden auf der Grundlage des § 18 Abs. 1 Nr. 6 LAFG und der Verwaltungsvorschrift „Investitionsstock“ vom 16. Februar 2011 gewährt.