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Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser | Neue Allgemeinverfügung der Kreiswerke Cochem-Zell

Überschrift

Um weiterhin im gesamten Versorgungsgebiet Trinkwasser für Zwecke der Nahrungszubereitung, zum Trinken und zur Körperpflege sowie zur Versorgung der Nutztiere im benötigten Umfang zur Verfügung stellen zu können, ist es notwendig, die Verwendung des vorhandenen Trinkwassers auf diese lebensnotwendigen, wichtigen Nutzungen zu beschränken.  

Um die allgemeine Wasserversorgung sicherstellen zu können, wird daher von den Kreiswerken Cochem-Zell bis auf Weiteres folgendes untersagt:

  • Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen (Sträucher, Bäume, Blumenbeete und Zierpflanzen) im öffentlichen sowie im privaten Eigentum,
  • die Bewässerung von öffentlichen und privaten Sportstätten sowie Spiel- und Freizeitplätzen,
  • das Befüllen von Pools, ausgenommen Kinderplanschbecken mit einer maximalen Füllmenge von 300 Litern,
  • das Waschen von Fahrzeugen auf privaten und öffentlichen Grundstücken, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine ausdrücklich genehmigte Waschanlage,
  • das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen,
  • die Entnahme von Wasser für Übungszwecke der Feuerwehren.

Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 08.08.2022 wurde am 11.08.2022 in der Rhein-Zeitung öffentlich bekannt gemacht und steht nachfolgend als Download zur Verfügung. 

Download Allgemeinverfügung vom 08.08.2022

Die Verfügung kann auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingesehen werden unter

  www.cochem-zell.de/bekanntmachungen 

Zuständigkeit und Kontakt:
Kreiswerke Cochem-Zell
Telefon: 02671 61-900 | E-Mail: info.kww@cochem-zell.de