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Ausbruch der Geflügelpest | Informationen der Kreisverwaltung Cochem-Zell

Überschrift

Nach dem plötzlichen Tod von 20 Hühnern benachrichtigte der Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt, welches klinische Untersuchungen im Bestand durchführte und die toten Hühner unverzüglich zur Untersuchung ins Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz brachte. Nachdem dort der Verdacht auf Ausbruch der aviären Influenza durch diagnostische Untersuchung verifiziert wurde, wurden unmittelbar weitere Maßnahmen im Bestand ergriffen und die Tiere der betroffenen Herde tierschutzkonform getötet.

Ermittlungen im Bestand lassen darauf schließen, dass eine Einschleppung der Seuche in den Geflügelbestand durch ziehende Wildvögel erfolgte.

Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgestimmt mit dem Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz und den benachbarten Landkreisen verschiedene Schutzmaßnahmen eingeleitet: Um den Ausbruchsbestand wurden in einem Radius von 3 km eine Schutzzone und im Radius von 10 km eine Überwachungszone gebildet.


In der vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz erlassenen Allgemeinverfügung, werden die Schutzmaßnahmen aufgeführt, die von den Geflügelhaltenden Betrieben in beiden Gebieten eingehalten werden müssen.


Diese Allgemeinverfügung kann unter vorheriger Terminvereinbarung im Veterinäramt der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. 

Ferner kann diese Allgemeinverfügung in der kommenden Woche auf der Homepage der Kreisverwaltung Cochem-Zell www.cochem-zell.de abgerufen werden.

Mithilfe einer Onlinekarte, lässt sich einsehen, ob die eigene Adresse in der Schutz- oder Überwachungszone liegt.


Nähere Informationen erhalten Sie beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter der Telefon-Nummer 02671-61-170.

Weiterführende Links:

Grafik: Schutzzone

Grafik: Überwachungszone

Allgemeinverfügung des LUA

Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen

Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 16.03.2023