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Schöffen gesucht | Bewerben Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder online!

Überschrift

Dass Urteile im wahrsten Sinne des Wortes „Im Namen des Volkes“ ergehen, ist der Beteiligung von ehrenamtlichen Laienrichterinnen und Laienrichtern zu verdanken. Sie wirken in der Strafjustiz bei den Schöffengerichten und Strafkammern mit. Dort sind sie vom Gesetz den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichgestellt. Das bedeutet konkret, dass sie an allen Beratungen und Abstimmungen während der Hauptverhandlung teilnehmen und gleichberechtigt über die Frage der Schuld mitentscheiden. 

Die Stadt Kaisersesch und die Ortsgemeinden sind aufgefordert, eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzustellen. Dabei ist die jeweilige Gemeinde berechtigt, Personen für diese Liste zu benennen. Gleichfalls können aber auch Sie sich für das Schöffenamt bewerben. Gesucht werden insbesondere Personen, die für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein besonderes Interesse haben. 

Sollten Sie dieses besondere Interesse haben, dann melden Sie sich kurzfristig bei Ihrem Stadtbürgermeister, Ihrer Ortsbürgermeisterin, Ihrem Ortsbürgermeister oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch.

Sie können Ihre Bewerbung auch direkt über den nachfolgenden Link einreichen.

Online-Bewerbung 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kaisersesch.de/schoeffenwahl 

Kontakt:
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Lena Euteneuer, Tel.: 02653 9996-121, E-Mail: lena.euteneuer@vg.kaisersesch.de