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Durch den schrecklichen Krieg in der Ukraine sind mehrere hunderttausend Menschen auf der Flucht. Die Europäische Union (EU) erwartet sogar mehrere Millionen ukrainische Flüchtlinge, überwiegend Frauen, Kinder sowie ältere und kranke Menschen. Die Hilfsbereitschaft in unserer Verbandsgemeinde für die flüchtenden Menschen aus der Ukraine ist sehr groß. Bereits heute sagen wir DANKE für Ihre Solidarität und Ihre Menschlichkeit.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen, Unterstützungsangebote und die Pressemitteilungen der Verbandsgemeinde Kaisersesch.
Auf der Internetseite des Vereins Neue deutsche Medienmacher e. V. (Handbook Germany) wurden für Menschen aus der Ukraine wichtige Informationen von A bis Z (Arbeit, Aufenthalt, Ausreise/Einreise, Hilfen vom Staat, medizinische Versorgung, Wohnen etc.) auf Ukrainisch, Russisch und auf Deutsch erstellt. Die Seite finden Sie unter https://handbookgermany.de/de/ukraine-info.html
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantwortet viele Fragen für Betroffene auf Deutsch und Ukrainisch. Die Informationen werden ständig aktualisiert.
www.bamf.de (Suchbegriff: FAQ Ukraine)
Auch das Land Rheinland-Pfalz hat eine FAQ-Seite, auf der bundeslandbezogene Fragen beantwortet werden - derzeit allerdings nur auf Deutsch.
www.mffki.rlp.de/de/startseite/ukraine-krieg/faqs-fragen-und-antworten/
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kann den Betroffenen die Beschäftigungsaufnahme von der Ausländerbehörde erlaubt werden. In diesem Fall ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich, sofern ein Aufenthaltstitel erteilt wurde oder wird.
Das Flüchtlingsnetzwerk "Chancen für Flüchtlinge - Von Mensch zu Mensch" vermittelt und stellt Kontakte zwischen arbeitssuchenden Flüchtlingen und Arbeitgebern, die Personal suchen, her.
Dann füllen Sie den entsprechenden Steckbrief aus und senden diesen an die Kontaktdaten, die im Steckbrief hinterlegt sind.
Haben Sie bereits eigenen Wohnraum gefunden und sind beim Einwohnermeldeamt angemeldet sowie beim Sozialamt registriert, können grundsätzlich weitere Hilfen in Anspruch genommen werden.
Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfüllt, ist auch die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände für notwendige und unaufschiebbare Hilfe möglich.
Hierfür kann beim nächstgelegenen Hausarzt ein Termin vereinbart werden. Teilen Sie den Behandlungstag dem Sozialamt mit, damit ein Berechtigungsschein für die Kostenübernahme dieses Arztbesuches ausgestellt werden kann.
Dies muss grundsätzlich zwingend vor der Behandlung erfolgen.
Informationen zum Aufenthalt und Registrierung etc. finden Sie auf der Seite der Kreisverwaltung Cochem-Zell
https://www.cochem-zell.de/kv_cochem_zell/Aktuelles/Ukraine-Hilfe%20des%20Landkreises%20Cochem-Zell/
Corona-Informationen auf Ukrainisch finden Sie unter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/informationen-ukrainisch-2013798
Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche auf Ukrainisch
Möchten Sie sich gegen Corona impfen lassen? Allgemeine Informationen hierzu finden Sie unter
Terminregistrierung – kostenlose kommunale Impfstelle des Landkreises in Bremm unter
Nach einem ersten spontanen Treffen des Flüchtlingsnetzwerkes "Chancen für Flüchtlinge - Von Mensch zu Mensch" finden regelmäßig weitere Treffen statt. Sobald der nächste Termin feststeht, werden wir diesen hier veröffentlichen. Die Zusammenkünfte finden im Mehrgenerationenhaus (MGH) Schieferland Kaisersesch, Bahnhofstraße 47, 56759 Kaisersesch, statt. Das nächste Treffen findet am Dienstag, 24. Mai 2022, 18:00 Uhr, im MGH Schieferland Kaisersesch statt.
Die Flüchtlingshilfe in der Verbandsgemeinde Kaisersesch wird künftig als „Lotsensystem“ aufgestellt. Interessierte können sich entsprechend ihrer eigenen Kompetenz überlegen, bei welchen Aufgaben sie unterstützen möchten und werden dann dem verantwortlichen Lotsen zugeordnet.
Behördengänge:
Jürgen Weiss, Tel.: 02653 8254 und
Reinhard Wruck, Tel.: 0174 6831433, E-Mail: wrucki55@googlemail.com
Beruf/Job:
Josef Darscheid, E-Mail: dar.scheid@t-online.de und
Katrin Welter, E-Mail: katrin.welter@gmx.net
Fahrräder:
Matthias Schnitzler, Tel.: 0160 8482328, E-Mail: schnitzler-matthias@t-online.de
Kindergarten:
Helga Becker, Tel.: 0175 9038123, E-Mail: hbeckerd@gmx.de
Sachspenden:
Michael Przesang, Tel.: 0151 53830976, E-Mail: michael.przesang@bgv-trier.de
(Angebote werden nur gelistet und bei Bedarf kann darauf zurückgegriffen werden.)
Schule/Jugend:
Tanja Germayer, Tel.: 0152 54503733, E-Mail: t.germayer@t-online.de sowie
Friederike Timon, E-Mail: friederike.timon@gmx.de
Sprache – Übersetzung:
Katharina Hassert, Tel.: 0160 94800531, E-Mail: hassert76katharina@t-online.de
Wohnraum:
Verbandsgemeinde Kaisersesch
Fachbereich 2 | Sozialamt
Am Römerturm 2 | 56759 Kaisersesch
Telefon: 02653 9996-213 | E-Mail: ukraine@vg.kaisersesch.de
Haben Sie Wohnraum, den Sie für die Unterbringung von Flüchtlingen anbieten können, senden Sie uns gerne das Kontaktformular zu.
www.kaisersesch.de/asylwohnraum
Das Flüchtlingsnetzwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch wird koordiniert von
Diakon Michael Przesang, Telefon: 0151 53830976, E-Mail: michael.przesang@bgv-trier.de sowie von
Hiltrud Weiler, Telefon: 0151 10840151, E-Mail: hiltrud.weiler@stmartin-dku.de
Einwohnermeldeamt für ukrainische Flüchtlinge mit dauerhafter Unterkunft:
Termin zur Anmeldung des Wohnsitzes bitte nur telefonisch vereinbaren unter der Telefonnummer
02653 9996-213
Wenn Flüchtlinge in Deutschland Schutz suchen, kommen sie meistens in eine für sie unbekannte Umgebung. Besonders Sirenensignale können für Flüchtende aus der Ukraine verwirrend und sogar angsteinflößend sein. Aber auch das richtige Verhalten bei einem Feuer kann in ihren Herkunftsländern anders gehandhabt sein.
Deshalb hat der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz zwei Flyer zu den Themen Brandschutz, Sirenen und Notruf auf ukrainisch übersetzt, die unter den nachfolgenden Links heruntergeladen werden können.
Visumfrei, aufhältige ukrainische Staatsangehörige oder sonst aus der Ukraine Vertriebene im Sinne der UkraineAufenthÜV, die mit einer dauerhaften Unterkunft in der Kommune versorgt sind, aber gegenüber einer Behörde Unterstützungsbedarf (z. B. für den Lebensunterhalt) geltend machen, sind als Asylsuchende zu behandeln.
Hierzu müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden (siehe "Aufenthalt Einwohnermeldeamt") sowie sich beim Sozialamt registrieren. Erst ab diesem Tag ist eine Hilfeleistung möglich, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Denken Sie in diesem Zusammenhang unbedingt an die Beschriftung des Briefkastens, damit wichtige Informationen zugestellt werden können!
Besteht finanzieller Unterstützungsbedarf (frühestens ab Anmeldetag Einwohnermeldeamt und Nachweis dauerhafter Unterkunft bzw. Registrierung Sozialamt) kann ein Antrag auf Leistungen beim Sozialamt gestellt werden. Nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bitte beim Sozialamt vorsprechen.
Haben Sie Wohnraum, den Sie für die Unterbringung von Flüchtlingen anbieten können, senden Sie uns gerne das Kontaktformular zu.
www.kaisersesch.de/asylwohnraum
Derzeit wird jedes Angebot unverbindlich gelistet. Wünsche zur tatsächlichen Belegung (z. B. Personenanzahl, nur Mutter mit Kind etc.) können angegeben werden. Das Sozialamt selbst hat jedoch keinerlei Einfluss darauf, welche Menschen untergebracht werden müssen.
Es wird versucht, die Personen in passenden Wohnraum unterzubringen. Vor der Unterbringung wird dies deshalb kurzfristig mit dem Wohnungsanbieter abgesprochen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ein Infoblatt mit den wichtigsten Informationen und den Kontaktdaten unterschiedlicher Ansprechpartner*innen für Sie zusammengestellt. Das Infoblatt können Sie sich nachfolgend als PDF Dokument herunterladen:
Das Flüchtlingsnetzwerk "Chancen für Flüchtlinge - Von Mensch zu Mensch" vermittelt und stellt Kontakte zwischen arbeitssuchenden Flüchtlingen und Arbeitgebern, die Personal suchen, her.
Dann füllen Sie den entsprechenden Steckbrief aus und senden diesen an die Kontaktdaten, die im Steckbrief hinterlegt sind.
Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann das Sozialamt angemessene Kosten der Unterkunft (Miete) berücksichtigen und falls gewünscht, monatlich unmittelbar an den Vermieter überweisen.
Welche Beträge im Landkreis Cochem-Zell ohne Weiteres übernommen werden, finden Sie unter
Allgemeine Informationen bezüglich Kosten der Unterkunft (PDF Dokument)
Wenn es gewünscht wird und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt das Sozialamt die Miete sofort an den Vermieter. Hierzu ist lediglich eine Ermächtigung erforderlich. Den Vordruck finden Sie unter
Ermächtigung zur Auszahlung der Miete (PDF Dokument)
An dieser Stelle von Herzen allen ein großes DANKESCHÖN, die die vor Bomben und Zerstörung flüchtenden Menschen, in welcher Art auch immer, unterstützen.
Haben Sie Menschen aus der Ukraine vorübergehend ein Zimmer zur Verfügung gestellt, haben diese Personen die Möglichkeit, sich deutschlandweit eigenen Wohnraum zu suchen. Es empfiehlt sich, die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft am Ort der künftigen Unterkunft in Erfahrung zu bringen.
Sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen (z. B. Visum/biometrischer Pass etc.), kann sich beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes angemeldet und eine Registrierung bei der Ausländerbehörde oder beim Sozialamt (je nach individueller dortiger Regelung) durchgeführt werden.
Hiernach sind ggf. weitere Unterstützungsleistungen des Sozialamtes möglich. Damit hat dieser Personenkreis derzeit die Möglichkeit, sich am Ort/Stadt seiner Wahl eigenen Wohnraum zu suchen.
Bis dahin ist eine Anmeldung am hiesigen Einwohnermeldeamt und Vorsprache beim Sozialamt nicht erforderlich.
Sofern Menschen, die derzeit privat vorübergehend in Zimmern untergebracht sind und selbständig keinen eigenen Wohnraum (deutschlandweit) finden, finanzielle Unterstützung benötigen, können diese sich in eine Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland begeben. Dort erhalten Sie erste Hilfe, wie Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Unterstützung.
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/?coord=367663.5566652&
Derzeit können Geflüchtete aus der Ukraine mit ukrainischem Pass bis auf Weiteres in aller Regel öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Wir empfehlen jedoch, dies vorab individuell zu erfragen.
https://zugportal.de/article/4PyracPQioapVuyDbtOZ6t
Allgemeine Informationen zur Ankunft und Registrierung erhalten Sie unter:
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/AnkunftRegistrierung/ankunftregistrierung-node.html
Kontakt bei der Koordinierungsstelle Asyl: Ramona Junglas, Brückenstraße 2, 56812 Cochem, Tel.: 02671/61691, E-Mail: ramona.junglas@cochem-zell.de
Beratungsstellen/консультаційні центри/ im Landkreis Cochem-Zell
Netzwerkarbeit für Integration/Unterstützung/Beratung von Einzelnen/Gruppen in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe Підтримка та консультації для окремих осіб та груп щодо добровільної допомоги біженцям
Kontakt: Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück e. V., Herrenstr. 9, 56812 Cochem,
Anette Krämer, Tel.: 02671 9752-0, E-Mail: a.kraemer@caritas-meh.de
Sozial- und Verfahrensberatung für Flüchtlinge, z. B. für Einreisende aus Drittstaaten/наприклад, для мандрівників з третіх країн/
Kontakt: Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück e. V., Herrenstr. 9, 56812 Cochem,
Cathrin Ulrich, Tel.: 02671 9752-0, E-Mail: cathrin.ulrich@caritas-cochem.de
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Einzelfallberatung erwachsener Einwanderer über 27 Jahre
Kontakt: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband, Ravenéstraße, 56812 Cochem,
Miriam Schmitt, Tel: 02671 91411-49, E-Mail: m.schmitt@kv-cochem-zell.drk.de
Beratung für Jugendliche mit Migrationshintergrund/junge Flüchtlinge
Beratung von jungen Flüchtlingen im Alter von 12 bis 27 Jahren
Kontakt: IB Internationaler Bund e. V., Endertstraße 84-88, 56812 Cochem
Wolfgang Diedicke, Tel.: 02671 605393-18, E-Mail: jmd-cochem@Internationaler-bund.de
Kleiderkammer/дуже дешевий одяг/
Kontakt: Kleiderkammer, Ravenéstraße 67, 56812 Cochem, Tel.: 02671 3560 oder 0160 8453030
Öffnungszeiten: mittwochs 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | jeden 1. Mittwoch im Monat 15:00Uhr - 17:00 Uhr
Cochemer Tafel/дуже дешеві продукти для нужденних/
Kontakt: Cochemer Tafel, Endertstraße 59a, 56812 Cochem, Tel.: 02671 605-982
Öffnungszeiten: nur mittwochs
Verbraucherzentrale: Was Flüchtlinge aus der Ukraine wissen sollten
Ви приїхали в Німеччину з України через війну? Як організація захисту прав споживачів ми зібрали для вас найважливішу інформацію та поради, якими Ви можете скористатися після Вашого прибуття до Німеччини.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/informaciya-dlya-bizhenciv-z-ukraini-71506
Kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine
Безкоштовні SIM-карти для біженців з України:
https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/kostenlose-sim-karten-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine-650244
Online Deutschkurs für Anfänger (ukrainisch-deutsch)
https://learngerman.dw.com/uk/overview
Hilfreiches über Deutschland
Тут Bи знайдете інформацію про ситуацію на кордонах і про в'їзд і подальше перебування в Німеччині. Українці, які вже перебувають у Німеччині, також знайдуть тут достовірну та актуальну інформацію.
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html
FAQ | Einreise/Aufenthalt Ukrainer Deutschland
Обновленные вопросы и ответы в настоящее время переводятся.
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.html?nn=282388
Stand 24.03.2022
Die über 600 im Branchenverband VDV organisierten Verkehrsunternehmen und Verbünde haben in einer Sondersitzung des Präsidiums beschlossen, dass ab sofort und bis auf Weiteres Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges aus ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, hier kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen können.
Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse.
Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden oder auch ein gültiges Ausweisdokument.
Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für die Nutzung von Bus & Bahn im Verkehrsverbund Rhein-Mosel.
Quelle: größtenteils VDV
Sie können das Flüchtlingsnetzwerk „Chancen für Flüchtlinge – Von Mensch zu Mensch“ und die Hilfe für Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Kaisersesch auch durch Ihre Spende unterstützen. Dazu benötigen wir den genauen Verwendungszweck.
Möchten Sie mit Ihrer Spende die Arbeit der Ehrenamtlichen im Flüchtlingsnetzwerk in der Verbandsgemeinde Kaisersesch unterstützen, tragen Sie bitte im Verwendungszweck „Flüchtlingsnetzwerk” ein.
Möchten Sie mit Ihrer Spende direkt ankommende Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Kaisersesch unterstützen, tragen Sie bitte im Verwendungszweck „Soforthilfe Flüchtlinge” ein.
Zahlungsempfänger: Kirchengemeindeverband Kaisersesch
Bank: Raiffeisenbank Eifeltor eG
IBAN: DE74 5706 9144 0000 1911 00
BIC: GENODED1KAI
Für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen benötigen wir immer die komplette Postanschrift des Spenders.
Auch bitten wir Sie, uns einen eindeutigen Verwendungszweck („Flüchtlingsnetzwerk“ oder „Soforthilfe Flüchtlinge“) bei der Überweisung mitzuteilen, damit eine korrekte Verbuchung erfolgen kann.
Wir danken für Ihre Unterstützung!
Michael Przesang (Diakon) und Hiltrud Weiler (Vorsitzende des Pfarreienrates)
Die Verständigung mit Menschen aus der Ukraine kann knifflig werden, hier helfen Apps wie Google Übersetzer oder Microsoft Übersetzer weiter.
Sie können sich dabei auch das Eintippen von Sätzen sparen, beide Apps können Sie per Spracheingabe nutzen.
Bei Google funktioniert das über ein Handy, Microsoft bietet die Möglichkeit, zwei Smartphones zu verbinden. So kann bei einer Unterhaltung jeder bequem in sein eigenes Handy sprechen.
Wir haben Ihnen die QR-Codes für die jeweiligen Apps im Apple Store (iPhone) und im Google Play Store (Android) zusammengestellt. Beide sind kostenlos erhältlich.
Google Übersetzer App Store https://apps.apple.com/de/app/google-%C3%BCbersetzer/id414706506
Microsoft Translator App Store https://apps.apple.com/de/app/microsoft-translator/id1018949559
Google Übersetzer Google Play Store https://play.google.com/store/apps/details?id=com.google.android.apps.translate&gl=DE
Microsoft Translator Google Play Store https://play.google.com/store/apps/details?id=com.microsoft.translator&gl=DE