Hinweis auf Schöffenwahl

Schöffenwahl |Bekanntmachung und Vorschlagsliste

Schöffenwahl | Bekanntmachung und Vorschlagsliste

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahlen 2023 

Der Stadtrat und die Ortsgemeinderäte haben in ihren Sitzungen in den Monaten Mai und Juni die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Cochem beschlossen. 

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von 

Montag, den 17.07.2023 bis einschließlich Freitag, den 21.07.2023 

zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung an folgendem Ort aus: 

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Am Römerturm 2 | Raum: B-U06 (Frau Euteneuer, Tel.-Nr.: 02653/9996-121) | 56759 Kaisersesch
 

Zusätzlich finden Sie die Vorschlagsliste als Download unter dem nachfolgenden Link

Vorschlagsliste Schöffenwahl 2023

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Gesetzestexte finden Sie unter den nachfolgenden Links

https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__32.html 

https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__33.html 

https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__34.html

Kaisersesch, den 06.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister