Schwerpunktschule:
Die
Schwerpunktschule ist ein möglicher Lernort für Schülerinnen und Schüler, bei
denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Bei Schwerpunktschulen handelt es sich um Grundschulen
und weiterführende Schulen in der Sekundarstufe I. Diese haben einen
erweiterten pädagogischen Auftrag: Sie bieten gemeinsamen Unterricht für
behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler an und erweitern so
das Angebot an integrativem Unterricht in Rheinland-Pfalz. An Schwerpunktschulen ist zieldifferenter Unterricht
wohnortnah möglich. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf leben und lernen gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und
Schülern.Innerhalb der Schwerpunktschule werden
beeinträchtigte und nichtbeeinträchtigte Kinder gemeinsam unterrichtet.
Ganztagsschulangebot:
Seit
August 2008 ist die Grundschule Kaisersesch Ganztagsschule in Angebotsform
(montags bis freitags). Nach dem gemeinsamen Mittagessen (täglich warme,
frische, gesunde Mahlzeit in Menüform) haben die SchülerInnen die Möglichkeit
ihre Hausaufgaben unter fachkundiger Betreuung zu erledigen. Anschließend
können die Kinder in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften ihren Interessen
nachgehen und ihre Fähigkeiten erweitern. Dieses Angebot ist verpflichtend von
montags bis donnerstags.
Informationen & Fakten zur Schule:
Hauptstandort: Im Haag 5, 56759 Kaisersesch
Träger: Verbandsgemeinde Kaisersesch
Kontakt: Telefon: 02653 / 8911
E-Mail:
Internet: www.grundschule-kaisersesch.de
Schulleiter/in: Frau Kathrin Matthias
Betreuungszeiten: 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr
12:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Der Kostenbeitrag für die „Betreuende Grundschule“ staffelt sich nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder.
bei einem
kindergeldberechtigten Kind: 12,00€ monatlich
bei zwei
kindergeldberechtigten Kindern: 10,00€ monatlich
ab drei kindergeldberechtigten Kindern: beitragsfrei
Der Betrag wird für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.07. eines jeden Schuljahres erhoben. Die Anmeldung gilt grundsätzlich verbindlich für das gesamte Schuljahr. Der Jahresbeitrag ist je zur Hälfte am 01.09. und 01.03. eines jeden Schuljahres fällig.