Elektronische Signatur / Post
1. Verwaltung
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der
Verwaltung.
1.1 Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt
grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle
Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie*[1] elektronische Kommunikation steht Ihnen
unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung:
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.kaisersesch.de
angebotenen oder auf dem Briefkopf der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
ausgewiesenen eMail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet
werden.
Mit Einführung des § 3a des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet,
wurde die Möglichkeit der formgebundenen*[2]
elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist
dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und
diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen
elektronischen Kommunikation ist die Zugangs-eröffnung einer Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
1.2 Zugangseröffnung für die elektronische
Kommunikation
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch bietet
Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach
Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch und nicht für Dritte (verlinkte
Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation
muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 3a Abs. 2 VwVfG i.V.m. § 17 Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch über die „virtuelle
Poststelle Rheinland-Pfalz*[3] (VPS)“ [https://www.rlp-service.de]
zwei Möglichkeiten.
1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen
Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung
Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung
Kaisersesch übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung
Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen
Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle
Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die
VPS
Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 1.3.1 beschrieben,
registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit,
rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu
steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur
Verfügung:
1.3.2.1 Voraussetzungen
Absenderangaben
Für eine weitere
Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer
zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.
Verschlüsselung der Dokumente
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese
verschlüsselt an die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch senden. Dies
empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat
unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der
nachfolgenden URL http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.cer
abrufen.
1.3.3 Unterstützte Formate und
Signaturkomponenten
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signatur-komponenten
finden Sie auf der Internetseite http://www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm.
Wichtig!!
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer
Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
1.3.4 Sonstiges
1.3.4.1 Signatursoftware / Equipment
Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte
und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz
einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL:
http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html
eine kostenlose Signatur-software herunterladen.
1.3.4.2 Nutzung von Dokumenten der
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen
Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten
Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender
Bearbeitung an uns übersenden.
1.4 Ansprechpartner
Haben Sie fragen zu der elektronischen Kommunikation
mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, so
steht Ihnen unser Signaturkoordinator Herr Simons unter der Rufnummer (02653)
9996-116 oder per eMail zur Verfügung.
1.5 Hinweise und rechtliche Besonderheiten
1.5.1 Betreiber der virtuellen Poststelle
Landesbetrieb
Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon : 06131 / 605 360
Telefax : 06131 / 605-145
eMail:
1.5.2 Rechtliche Besonderheiten
Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen
Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS)
Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur
Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen
Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die
AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:
http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS
an.
Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische
Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen
Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere
Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte
noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den
Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente
gelten als von dem Kunden über-mittelt, für den das in der Signaturkarte
ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte,
missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender
ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung
gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der
Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
Gewährleistung / Haftung
Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf
eigene Gefahr. Für eventuell auf-tretende Schäden an Ihrem Computersystem
übernehmen wir keine Haftung. Die Verbandsgemeindeverwaltung
Kaisers-esch übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Sys-tem stets zur
Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung
Kaisers-esch sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vor-satz oder
grobe Fahrlässigkeit vor.
Datenschutz
Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle
persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu
behandeln.
[1]Formfrei: hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
[2]Formgebunden: hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens oder die Erhebung von Widersprüchen)
[3]Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.