Die
Verbandsgemeinde und die dazugehörenden Ortsgemeinden sind öffentliche
Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts. Die Vergabeverfahren werden durch die
Vergabestelle zentral und einheitlich betreut. Dadurch werden Vergabeprozesse
optimiert und durch die strikte Trennung der formellen Durchführung des
Vergabeverfahrens wird der Korruption vorgebeugt.