Damit eine Absetzung erfolgen kann, sind die Mengen durch private Wasserzähler (Zwischenzähler, Gartenzähler) zu ermitteln. Diese sind durch eine Fachfirma und fest in die Leitung einzubauen, was bedeutet, dass Zapfhahn-Zähler nicht zulässig sind. Außerdem müssen sie nach § 20 Abs. 2 Satz 3 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
Der Einbau eines Zwischen- oder Gartenzählers muss dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch über das beigefügte Formular angezeigt werden. Außerdem sind Fotos des entsprechenden Zählers sowie des Einbauortes beizufügen.
Vorher sollten Sie jedoch überlegen, ob sich der Einbau eines solchen zusätzlichen Zählers rechnet:
Gemäß der Entgeltsatzung werden pauschal 10 % Ihres Jahresverbrauches abgesetzt. Hierfür sind keine weiteren Nachweise erforderlich. Wurde Ihnen der Zwischen- oder Gartenzähler genehmigt, erfolgt lediglich eine der beiden Absetzungen; der Pauschalabzug ODER die über den zusätzlichen Zähler gemessene Menge. Eine Kombination ist nicht möglich.
Somit rechnet sich der Einbau grundsätzlich nur, wenn die über den zusätzlichen Zähler gemessene Menge die 10 % überschreitet. Der Austausch und die Eichung alle sechs Jahre sind ebenfalls mit Kosten verbunden.
Weitere Hinweise:
Der Zählerstand eines genehmigten Zwischen- oder Gartenzählers ist dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalenderjahres, also bis zum 31. Januar des Folgejahres mitzuteilen.
Das Abwasserwerk Kaisersesch behält sich vor, den installierten Zwischen- oder Gartenzähler und sonstige Bemessungsgrundlagen bzw. die Außenzapfanlage zu überprüfen.
Poolwasser:
Für die Befüllung von Poolanlagen darf das
Frischwasser nicht über den Zwischen- oder Gartenzähler geleitet werden, da es
sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal
zu entsorgen ist.
- FORMULAR - Anzeige eines privaten Zwischenzählers zur Absetzung der Schmutzwassermenge (Forumlar zum Ausdrucken mit Hinweisen)
- DIREKT ONLINE ERLEDIGEN - Hier können Sie die Anzeige eines privaten Zwischenzählers zur Absetzung der Schmutzwassermenge auch ganz einfach online erledigen - www.kaisersesch.de/schmutzwasser