Amtliche Bekanntmachungen

Ortsgemeinde Brohl - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Ortsgemeinde Brohl - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Brohl für das Jahr 2025 vom 08.07.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

1. im Ergebnishaushalt

              der Gesamtbetrag der Erträge auf                             483.500,00 €

              der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                 536.400,00 €

              Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag                    -52.900,00 €

 

2. im Finanzhaushalt

              die ordentlichen Einzahlungen auf                             466.600,00 €

              die ordentlichen Auszahlungen auf                            503.900,00 €

              Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen    -37.300,00 €

 

              die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                      0,00 €

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf            54.000,00 €

              Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit   -54.000,00 €

             

              Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                             91.300,00 €


 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite auf                                                                                                      54.000,00 €.                                                                                                                  

 

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, 

 

wird festgesetzt auf                                                                 385.000,00 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

 

beläuft sich auf

                                                                                                385.000,00 €.

 

 

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

 

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt

 

auf                                                                                              31.000,00 €


 

§ 5 Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-   Grundsteuer A auf                                                                       345 v.H.

-   Grundsteuer B auf                                                                       465 v.H.

-   Gewerbesteuer auf                                                                      380 v.H.

 

 

§ 6 Eigenkapital

 

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023                                                                                                 1.578.368,33 €                                                                                                                   

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024   1.533.368,33 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025   1.480.468,33 €.

 

 

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H. mindestens jedoch um 800,00 € überschritten ist.

 

 

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

 

Brohl, den 08.07.2025

 

 

Uwe Theobald

Ortsbürgermeister


Hinweis:

 

 

a) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 21.07.2025   bis einschl. Mittwoch, den 30.07.2025   während der  Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

 

b) Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

 

    1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden  sind, oder

 

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

 

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

 

Kaisersesch, den 08.07.2025

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch

In Vertretung

 

 

 

Gerhard Weber

Erster Beigeordneter