Sanierungsgebiet Düngenheim

Sanierungsgebiet Düngenheim

Neben der Dorferneuerung und dem Leerstandsmanagement ist die Ausweisung von Sanierungsgebieten im Sinne des § 142 Baugesetzbuch ein adäquates Instrument für die Ortsgemeinden, um ihren Ortskern fit zu machen und städtebauliche Qualität in den Ort zu bringen. Zudem gibt es für Grundstückseigentümer und somit auch für Ansiedlungswillige und potenzielle Investoren neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände in Sanierungsgebieten steuerliche Anreize, um in die (ortsbildgerechte) Sanierung der Gebäude zu investieren. Gleichzeitig ist ein Sanierungsgebiet ein Verkaufsargument bei der Wiedernutzung eines Gebäudes.

Mit der Erstellung der vorbereitenden Untersuchung und der Durchführung des Verfahrens ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Kirchstraße 12, 66557 Illingen, beauftragt.

Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise für die Bürgerschaft/Grundstückseigentümer und die Allgemeinverfügung der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch über die allgemeine Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die durch Satzung förmlich festgelegten Sanierungsgebiete in den Ortsgemeinden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Ortsbürgermeisterin/Ihrem Ortsbürgermeister oder bei dem zuständigen Sachbearbeiter in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch (Alexander Weber | Telefon: 02653 9996-304| E-Mail: alexander.weber@vg.kaisersesch.de).