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Informationen / Gebühren
Informationen zum Abwasserwerk
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch ist zuständig für alle Fragen zu Schmutz- und Regenwasser.
Die Frischwasserversorgung dagegen erledigen die Kreiswerke Cochem-Zell, Vor den Birken 6, 56814 Faid (erreichbar unter der Telefonnummer 02671 61-900 oder unter der Bürgernummer 115).
Wenn Sie Fragen zum Kanal-Hausanschluss, zur Abwassereinleitung, Regenwasserableitung und -versickerung oder zur Fäkalschlammentsorgung haben, stehen unsere Mitarbeiter/innen gerne zur Verfügung.
Diese beantworten Ihnen auch Fragen rund um das Thema Abwasserentgelte (Gebühren, wiederkehrende oder einmalige Beiträge und Aufwendungsersatz).
Notfälle/Bereitschaft
Bereitschaft
Für Notfälle steht außerhalb der regulären Dienstzeiten, an Wochenenden und Feiertagen ein technischer Bereitschaftsdienst unter der mobilen Telefonnummer 0170 9059996 zur Verfügung.
Statistische Daten
Der Betriebsumfang des Abwasserwerkes Kaisersesch umfasst am Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 ca.
Kläranlagen Mechanisch-Biologisch 8 Stück
Geröllfänger/Ausmündungsbauwerke 14 Stück
Pumpwerke 20 Stück
Schächte 4314 Stück
Regenbauwerke/Stauräume 80 Stück
Hausanschlüsse 8.628 Stück
Verbindungssammler 44.000 m
Ortsnetz 150.000 m
Schmutzwassermenge 645.000 m³
Geschoßfläche 6.944.000 m²
Gewichtete Grundstücksfläche 3.391.000 m²
Entwässerte Straßenflächen 817.400 m²Absetzung von Wassermengen, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden
Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Kanal) gelangt (vgl. Entgeltsatzung der VG Kaisersesch).
Zur Berücksichtigung allgemein nicht eingeleiteter Wassermengen bleiben bei der Bemessung der Gebühren ohne besonderen Nachweis und Antrag 10 v. H. der Wassermenge unberücksichtigt und werden abgesetzt.
Eine darüber hinausgehende Absetzung von Wassermengen erfordert einen entsprechenden Antrag des Gebührenschuldners, der bis zum 31. Januar des folgenden Jahres schriftlich bei der Verbandsgemeinde eingegangen sein muss. Die Absetzung wird gewährt, soweit die nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführte Wassermenge gemäß den Anforderungen der Entgeltsatzung nachgewiesen ist.
Regenwasseranlagen in Neubaugebieten
Im Zuge der Erschließung von Neubaugebieten wird die Regenwasserbehandlung zunehmend durch oberirdische Anlagen, wie z. B. Versickerungsteiche, Mulden, Speicherbecken und dergleichen vorgenommen. Das Abwasserwerk kommt damit den heutigen wasserrechtlichen Anforderungen bei der Erschließung von neuen Wohnbaugebieten nach.
Grundsätzlich ist dabei eine Einzäunung dieser Anlagen aus Gründen der Verkehrssicherung nicht erforderlich. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass eine allgemeine Gefahrensituation vorliegt, wie sie auch bei natürlichen Gewässern vorzufinden ist. Das Abwasserwerk bittet daher besonders die Eltern von Kleinkindern, diese im Bereich der Entwässerungsanlagen nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
Ihr
Abwasserwerk KaiserseschVordrucke und Links zu Online-Anträgen
Eigentümerwechsel bei Grundstücken und Gebäuden:
- Direktlink zum Online-Antrag
(Ummeldung hinsichtlich der Abfallentsorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) - Formular zum Ausdrucken
Schmutzwassergebühr - Mitteilung von Zwischenzählerständen
- Brauchwasserzähler (Zisterne, …)
- Sonstige Zwischenzähler (Zwischenzähler Haus / Stall / Vieh, Gartenwasserzähler oder sonstige)Schmutzwassergebühr - Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung
Schmutzwassergebühr – Meldung eines Wasserrohrbruchs
- Direktlink zum Online-Antrag
Gebühren
Erläuterungen
Die Verbandsgemeinde erhebt zur Abgeltung der investitionsabhängigen Kosten, soweit diese nicht durch die Erhebung einmaliger Beiträge finanziert sind, sowie zur Abgeltung der übrigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung Gebühren und wiederkehrende Beiträge. Dabei sind entgeltsfähig Kosten für den Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung, Abschreibungen, Zinsen, Abwasserabgabe, Steuern und sonstige Kosten. Die auf das Schmutzwasser entfallenden entgeltsfähigen Kosten werden durch Benutzungsgebühren und wiederkehrende Beiträge finanziert. Die auf das Niederschlagswasser entfallenden entgeltsfähigen Kosten werden durch wiederkehrende Beiträge finanziert.
Die Schmutzwassergebühr wird für die Einleitung bzw. Entsorgung von Schmutzwasser erhoben. Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. Die Schmutzwassermenge bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch. Zur Berücksichtigung nicht eingeleiteter Wassermengen werden grundsätzlich für jeden Gebührenschuldner pauschal 10 % des Frischwasserbezuges abgesetzt.
Die Gebühr für die Fäkalschlammbeseitigung wird auf der Grundlage der abgefahrenen und beseitigten Fäkalschlammmenge erhoben.
Niederschlagswasser, das nicht zum Fortleiten gesammelt wird, ist kein Abwasser und kann zur Versickerung, Gartenbewässerung oder als Brauchwasser genutzt werden. Die Nutzung als Brauchwasser im Haushalt, bei der Abwasser anfällt (z.B. Toiletten-spülung, Waschmaschine) ist der Verbandsgemeinde anzuzeigen.
Der wiederkehrende Beitrag (wkB) Schmutzwasser wird für die Möglichkeit der Einleitung bzw. Entsorgung von Schmutzwasser erhoben. Maßstab ist die Geschossfläche. Die Berechnung der Geschossfläche erfolgt durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit der Geschossflächenzahl. Die Geschossflächenzahl ergibt sich aus einem Bebauungsplan bzw. aus den Vorschriften der Entgeltsatzung. Sie gibt an, wieviel m2 Geschossfläche je m2 Grundstücksfläche (baulich) zulässig sind. Damit berücksichtigt die Geschossfläche die mögliche, zulässige Nutzung eines Grundstückes. Ist die tatsächliche Geschossfläche höher als die nach den Regelungen der Entgeltsatzung berechnete, so ist die tatsächliche Geschossfläche zugrunde zu legen.
Der wiederkehrende Beitrag (wkB) Niederschlagswasser wird für die Möglichkeit der Einleitung bzw. Entsorgung von Niederschlagswasser erhoben. Maßstab ist die mögliche Abflussfläche; d.h. die mit Abflussbeiwerten (Grundflächenzahl) vervielfachte Grundstücksfläche. Die Grundflächenzahl ergibt sich aus einem Bebauungsplan bzw. aus den Vorschriften der Entgeltsatzung. Die Berechnung der Abflussfläche erfolgt durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl (Abflussbeiwert). Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind. Zulässige Grundfläche ist der errechnete Anteil des Grundstückes, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.
Der Wiederkehrende Beiträge und grundstücksbezogene Benutzungsgebühren ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.Bitte teilen Sie uns evtl. Änderungen der Eigentums- bzw. Grundstücksverhältnisse mit Angabe des Zeitpunktes der Grundbuchumschreibung mit.
Bekanntmachungen Abwasserbeseitigung
- Gebühren Abwasserbeseitigung - Bekanntmachung vom 19.02.2025 (Download)
- Gebühren Abwasserbeseitigung - Bekanntmachung vom 30.06.2020 (Download)
Übersicht über die Entgelte für die Abwasserbeseitigung
Gebühren 2025 | Abrechnung
- Schmutzwassergebühr 3,34 €/m³
- Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung 0,51 €/m² möglicher Abflussfläche,
- Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0,10 €/m² mögliche Geschossfläche
- mobile Abfuhr und Entsorgung aus privaten Kleinkläranlagen 57,38 €/m³
- laufender Kostenanteil Entwässerung Gemeindestraßen 0,76 € pro m²
Gebühren 2024 | Abrechnung
- Schmutzwassergebühr 3,15 €/m³
- Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung 0,48 €/m² möglicher Abflussfläche,
- Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0,10 €/m² mögliche Geschossfläche
- mobile Abfuhr und Entsorgung aus privaten Kleinkläranlagen 50,00 €/m³
- laufender Kostenanteil Entwässerung Gemeindestraßen 0,71 € pro m²
Gebühren 2023 | Abrechnung
- Schmutzwassergebühr 3,15 €/m³
- Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung 0,48 €/m² möglicher Abflussfläche,
- Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0,10 €/m² mögliche Geschossfläche
- mobile Abfuhr und Entsorgung aus privaten Kleinkläranlagen 50,00 €/m³
- Laufender Kostenanteil Entwässerung Gemeindestraßen 0,71 € pro m²
Gebühren 2022 | Abrechnung
- Schmutzwassergebühr 3,04 €/m³
- Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung 0,42 €/m² möglicher Abflussfläche,
- Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0,09 €/m² mögliche Geschossfläche
- mobile Abfuhr und Entsorgung aus Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen 42,86 €/m³
- Laufender Kostenanteil Entwässerung Gemeindestraßen 0,70 € pro m²
Gebühren 2021 | Abrechnung
- Schmutzwassergebühr 3,04 €/m³
- Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung 0,42 €/m² möglicher Abflussfläche,
- Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser 0,09 €/m² mögliche Geschossfläche
- mobile Abfuhr und Entsorgung aus Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen 42,86 €/m³
- Laufender Kostenanteil Entwässerung Gemeindestraßen 0,70 € pro m²