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Stadt Kaisersesch - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der alten Mayener Straße“
Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Stadt Kaisersesch - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der alten Mayener Straße“
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der alten Mayener Straße“ der Stadt Kaisersesch sowie die Begründung werden gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 16.06.2025 bis einschließlich Dienstag, 15.07.2025 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Hinweise:
1) Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird neben der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB auch von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
2) Die Öffentlichkeit kann sich ab Montag, den 09.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zu den o.g. Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Eine Äußerung zu der Planung ist auch dann schon möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen/Bedenken nur zu der Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht werden können.