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Kreisverwaltung Cochem-Zell informiert: Bestätigung des Geflügelpestverdachts bei einem Wildvogel im Landkreis Cochem-Zell
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Derzeit werden in Rheinland-Pfalz eine Vielzahl an toten Wildvogelfunden durch die zuständigen Behörden geborgen. Allein im Oktober 2025 wurden in Rheinland-Pfalz bereits 29 Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt.
Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) verursacht. Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel wie beispielsweise Enten und Gänse, in Hausbestände übertragen. Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- oder Wildgeflügel. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering. Nur wer intensiven direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet.
Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, empfiehlt das Veterinäramt der Kreisverwaltung Cochem-Zell dringend die Aufstallung des Geflügels.
Geflügelhalterinnen und -halter werden zudem aufgefordert, direkte und indirekte Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln strikt zu vermeiden. Das Tragen von Stallkleidung und sorgfältige Hygienemaßnahmen seien ebenso unerlässlich wie die Einschränkung unnötiger Kontakte durch Personen oder Tiere.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter der Telefonnummer 02671 61-170.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 31.10.2025

