Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hambuch – Offenlage zur Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes „Oberes Pommerbachtal“ - Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hambuch – Offenlage zur Teil-Aufhebung des   Bebauungsplanes „Oberes Pommerbachtal“ - Offenlage der Planunterlagen gem. §   3 Abs

Der Entwurf zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes „Oberes Pommerbachtal“, die Begründung einschl. Umweltbericht sowie der Fachbeitrag Naturschutz einschl. artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse sowie avifaunistischer Untersuchung einschl. den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 13.04.2026 bis einschließlich Montag, 18.05.2026 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu folgenden Zeiten

 

Montag:              08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

                             14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:            08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:          08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                             14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes „Oberes Pommerbachtal“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über die Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.

 

Plangebiet/Planumfang

Die Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes „Oberes Pommerbachtal“ umfasst die Grundstücke

Gemarkung Hambuch

Flur 1, Flurstücke: 141/2 tlw. (soweit innerhalb des 200 m-Abstandes zur A 48), 150/1, 150/2, 150/3, 153 und 431/152.

 

Der Aufhebungsbereich ist aus dem nachstehend veröffentlichten Plan ersichtlich.

 

 

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (siehe Begründung zum Bebauungsplan sowie Fachbeitrag Naturschutz einschl. artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse sowie avifaunistischer Untersuchung sowie die nachstehenden Stellungnahmen).


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