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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Landkern - Offenlage der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Westliche Ortserweiterung" - Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Landkern - Offenlage der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Westliche Ortserweiterung" - Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs
In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Landkern am 18.11.2025 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, eine 5. Änderung des Bebauungsplanes „Westliche Ortserweiterung“ durchzuführen. Durch diese Änderung soll die Errichtung von Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, Einfriedungen und Stützmauern sowie Garagen, Stellplätze und Carports im rückwärtigen Grundstücksbereich auch außerhalb der Baulinien und Baugrenzen ermöglicht werden. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich. Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Westliche Ortserweiterung“ der Ortsgemeinde Landkern, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Übersichtsplan werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 13.04.2026 bis einschließlich Montag, 18.05.2026 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu folgenden Zeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Westliche Ortserweiterung“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.
Plangebiet/Planumfang
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.
Hinweis:
1) Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des verein-fachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen und unmittelbar die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Weiterhin wird von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.
2) Die Öffentlichkeit kann sich ab Donnerstag, 02.04.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zu den o.g. Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Eine Äußerung zu der Planung ist auch dann schon möglich.
