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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Urmersbach – Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“; Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Urmersbach – Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“; Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Verfahrensablauf:
Der Ortsgemeinderat Urmersbach hat in seiner Sitzung am 12.08.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Urmersbach, Flur 2 Nr. 73, 74, 75, 76 und 77 (Flurbereich An der Holl), Flur 11 Nr. 22, 29, 30, 33, 34, 35, 37, 38, 43, 44/1, 44/2, 57, 59 und 60 (Flurbereiche Aufm Hohn, In der Hordell, Auf den Schopphecken, Am Weinborn, Am Landgraben) beschlossen.
In der Sitzung am 29.09.2026 wurde den Entwurfsunterlagen, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz, zugestimmt.
Ziel und Zweck der Planung:
Durch die Planung soll die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage inklusive zugehöriger Nebenanlagen wie z.B. einer Trafostation ermöglicht werden.
Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig erfolgt die Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o.g. Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB parallel zu dieser frühzeitigen Veröffentlichung am Verfahren beteiligt.
Der Bebauungsplanentwurf, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie der Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Montag, 19.10.2026 bis einschließlich Donnerstag, 19.11.2026 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu den nachfolgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stellungnahmen:
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/ Bedenken/ Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz (LDSG) werden die Daten im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.
Das Plangebiet bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Urmersbach, Flur 2 Flurstücke 72 (Weg), 73, 74, 75, 76 tlw., 77 tlw. und 86 tlw. (Weg) sowie Flur 11 Flurstücke 22, 28 (Weg), 29, 30, 32 (Weg), 33, 34, 35, 36 (Weg), 37, 38, 39 tlw. (Weg), 43 tlw., 44/1, 44/2 tlw., 45 (Weg), 57, 59 und 60 – Flurbereiche "An der Holl / Auf den Schopphecken / Am Weinborn / Am Landgraben / In der Hordell / Aufm Hohn".
