Amtliche Bekanntmachungen

Ortsgemeinde Leienkaul - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Ortsgemeinde Leienkaul  - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Leienkaul für das Jahr 2026 vom 05.03.2026

 

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

                 der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                 514.000,00 €

                 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                    596.000,00 €

                 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag                                        -82.000,00 €

 

2. im Finanzhaushalt

                 die ordentlichen Einzahlungen auf                                                482.500,00 €

                 die ordentlichen Auszahlungen auf                                               536.500,00 €

                 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen                       -54.000,00 €

 

                 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                               101.500,00 €

                 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                33.500,00 €

                 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit     68.000,00 €

                

 

                 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  -14.000,00 €

 

 

 

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite auf                                                                                                                                        0,00 €.                                                                                                                                          

 

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,      

wird festgesetzt auf                                                                                                   0,00 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

                                                                                                                                  0,00 €.

 

 

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

 

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt

 

auf                                                                                                                   941.000,00 €

 

 

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-    Grundsteuer A auf                                                                                             345 v.H.

-    Grundsteuer B auf                                                                                             500 v.H.

-    Gewerbesteuer auf                                                                                            380 v.H.

 

§ 6 Eigenkapital

 

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024                                                                                                                            603.134,53 €                                                                                                                                           

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025                         505.134,53 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026                        423.134,53 €.

 

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H., mindestens jedoch um 1.000,00 € überschritten ist.

 

 

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

 

Leienkaul, den 05.03.2026

 

 

Burkhard Klinkner

Ortsbürgermeister


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