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Ortsgemeinde Leienkaul - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Ortsgemeinde Leienkaul - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Leienkaul für das Jahr 2026 vom 05.03.2026
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 514.000,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 596.000,00 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -82.000,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 482.500,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 536.500,00 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -54.000,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 101.500,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 33.500,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 68.000,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -14.000,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite auf 0,00 €.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
0,00 €.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt
auf 941.000,00 €
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 345 v.H.
- Grundsteuer B auf 500 v.H.
- Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 603.134,53 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 505.134,53 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 423.134,53 €.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H., mindestens jedoch um 1.000,00 € überschritten ist.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Leienkaul, den 05.03.2026
Burkhard Klinkner
Ortsbürgermeister
