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Nicht jeder Streit muss vor Gericht | Das Schiedsamt in der Verbandsgemeinde Kaisersesch  

Überschrift

Hier bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Die in Streit geratenen Parteien können einen Antrag auf Schlichtung unter Schilderung des streitigen Sachverhaltes und Formulierung des Schlichtungsbegehrens bei der örtlich zuständigen Schiedsperson stellen.

Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind zwei Schiedsbezirke eingerichtet. Die hierfür zuständigen Schiedspersonen sind:

Kaisersesch Bezirk I:

Brieden, Düngenheim, Eppenberg, Hauroth, Illerich, Kail, Kalenborn, Landkern, Laubach, Leienkaul, Masburg, Müllenbach, Urmersbach

Ansprechpartner:
Werner Ternes | Telefon: 0175 5628870 | E-Mail: schiedsmannvgkaisersesch1@googlemail.com

Kaisersesch Bezirk II:

Binningen, Brachtendorf, Brohl, Dünfus, Eulgem, Forst (Eifel), Gamlen, Hambuch, Kaifenheim, Kaisersesch, Möntenich,

Ansprechpartner:
Franz-Josef Brengmann | Telefon: 0171 8380983 | E-Mail: schiedsamt2kaisersesch@t-online.de

Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten. Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig.

Weitere wichtige Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter https://bit.ly/4bL0eEc

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