Schmutzwassergebühr

  • Leistungsbeschreibung

    Allgemein

    Die Schmutzwassergebühr wird auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich und dient zur Deckung der laufenden Kosten der Abwasserableitung und Reinigung.

    Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. 


    Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung

    Für Zwecke der Viehhaltung oder Pflanzenschutzspritzung benötigtes Frischwasser, welches nicht der Kanalisation zugeführt wird, können pauschale Absetzungen beantragt werden. Absetzungsanträge können vom Gebührenschuldner nur bis 31. Januar des folgenden Jahres (Ausschlussfrist) gestellt werden.


    Mitteilung von Zwischenzählerständen

    Damit die Absetzungs- bzw. Zuschlagsmengen bei der Schmutzwassergebührenberechnung Berücksichtigung finden können, sind die Zwischenzählerstände des abgelaufenen Jahres dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachzuweisen. Diese Mitteilung kann auch online erfolgen.


    Meldung eines Wasserrohrbruchs

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einem Wasserrohrbruch die Schmutzwassergebühr um die ausgetretene Wassermenge reduziert werden. Hierzu ist eine schriftliche Meldung des Wasserrohrbruchs u. a. mit genauer Beschreibung des Vorfalls, wohin das ausgetretene Wasser gelangt ist, Anzahl der Personen im Haushalt, Vorlage von Reparaturrechnung des Installateurs oder Wasserwerkes usw. erforderlich.


    Anzeige eines privaten Zwischenzählers

    Nach § 20 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entgeltsatzung) können Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.

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