Umbettung

  • Leistungsbeschreibung

    Ist die Umbettung einer verstorbenen Person innerhalb eines Friedhofes oder auf einen anderen Friedhof beabsichtigt, muss zunächst die Bereitstellung der neuen Grabstätte mit dem Nutzungsrecht nachgewiesen werden.

    Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.

    Nähere Informationen sind über die Behörde (Verbandsgemeindeverwaltung) zu erfragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Der Antrag kann je nach Verwaltung formlos oder über ein bereitgestelltes Formular gestellt werden, sollte jedoch folgende Angaben enthalten:

    - Name und Anschrift des Antragstellers
    - Name, Geburtsdatum und Sterbedatum des umzubettenden Toten
    - Friedhof und Benennung der Grabstelle der Ausgrabung
    - Begründung für vorgesehene Umbettung


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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