Abwasserabgabe

  • Leistungsbeschreibung

    Entsprechend dem Grad der Verschmutzung des Wassers müssen Kommunen, große Gewerbebetriebe und Betreiber kleiner Kläranlagen (Anlagen, bei denen die Einleitmenge mehr als 8 m³ /Tag beträgt) die Abwasserabgabe entrichten. Mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte gefördert.
  • Rechtsgrundlage

    § 9 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) 

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