Anmeldung einer Begräbniswaldbestattung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn eine angehörige Person in Deutschland verstorben ist, muss sie bestattet werden. Sie können sie in einem Begräbniswald auf einem Friedhof oder außerhalb eines umfriedeten Friedhofs bestatten lassen.

    Begräbniswälder außerhalb von Friedhöfen, sind eigene Friedhöfe. Dort können Sie nur eine Feuerbestattung vornehmen lassen oder die Asche ausbringen lassen.

    In einem Begräbniswwald auf einem Friedhof können Sie sowohl Erd- und Feuerbestattungen vornehmen lassen oder die Asche ausbringen lassen.

    In der Friedhofssatzung oder -ordnung finden Sie nährere Regelungen der Friedhofsträgerin oder des Friedhofsträgers. Die Friedhofsträger entscheiden, ob sie einen Begräbniswald auf ihrem Friedhof oder auf einem Waldgrundstück betreiben möchten. Die Friedhofsträger sind nicht verpflichtet, einen Begräbniswald zu betreiben.

    Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

  • Verfahrensablauf

    Sie melden die Beisetzung der verstorbenen Person in einem Begräbniswald mit den erforderlichen Unterlagen bei der Friedhofträgerin oder dem Friedhofsträger an.

    Die Friedhofsträgerin oder der Friedhofsträger prüft Ihre Anmeldung und Ihre Unterlagen.

    Sie erhalten einen Termin für die Beisetzung.

    Die verstorbene Person wird im Begräbniswald beigesetzt.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Beisetzung können Sie individuell gestalten. Beachten Sie dabei die Wünsche der verstorbenen Person.

  • Bemerkungen

    Diese Informationen bieten nur einen Überblick über die Rechtslage. Sie stellen die Regelungen nicht umfassend mit allen Besonderheiten und Ausnahmen dar.

    Weitere Auskünfte können die Friedhofsträger/ Friedhofsverwaltungen erteilen.


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    2. Farben umkehren

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