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Schiedsamt
Schiedsamt in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
In vielen Fällen werden bei Streitigkeiten in Bagatellsachen die Gerichte angerufen, ohne dass die in Streit geratenen Parteien vorher den Versuch einer Streitschlichtung unternommen haben. Am Ende eines solchen Verfahrens steht neben dem erstrittenen Recht in vielen Fällen eine gescheiterte nachbarschaftliche Beziehung.
Hier bietet die Schiedsamtsordnung (SchO) des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Die in Streit geratenen Parteien können einen Antrag auf Schlichtung unter Schilderung des streitigen Sachverhaltes und Formulierung des Schlichtungsbegehrens bei der örtlich zuständigen Schiedsperson stellen.
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind zwei Schiedsbezirke eingerichtet. Die hierfür zuständigen Schiedspersonen sind:
Kaisersesch Bezirk I (Brieden, Düngenheim, Eppenberg, Hauroth, Illerich, Kail, Kalenborn, Landkern, Laubach, Leienkaul, Masburg, Müllenbach, Urmersbach)
Werner Ternes, Telefon: 0175 5628870, E-Mail: schiedsmannvgkaisersesch1@googlemail.com
Kaisersesch Bezirk II (Binningen, Brachtendorf, Brohl, Dünfus, Eulgem, Forst (Eifel), Gamlen, Hambuch, Kaifenheim, Kaisersesch, Möntenich, Roes, Zettingen)
Franz-Josef Brengmann, Telefon: 0171 8380983, E-Mail: schiedsamt2kaisersesch@t-online.de
Hinweis:
Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten. Im Verhinderungsfall vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig.