Amtliche Bekanntmachungen

Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kaisersesch - Darstellung von Sonderbauflächen zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen - Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kaisersesch 

Der Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplanes „Teilbereich Erneuerbare Energien - Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ einschl. den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 30.03.2026 bis einschließlich Donnerstag, 30.04.2026 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu folgenden Zeiten

 

Montag:              08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

                             14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:            08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:          08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                             14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Teilplans zum Flächennutzungsplan abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Teilplan zum Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

In folgenden Gemeinden ist die Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ vorgesehen:

 

Binningen, Brachtendorf, Dünfus, Eppenberg, Eulgem, Forst, Hambuch, Illerich, Kail, Kalenborn, Landkern, Müllenbach, Roes und Urmersbach.

 

Plangebiet/Planumfang

Die Plangebiete sind aus dem nachstehend veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. 

 

 

Hinweis:

Privilegierte PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenanlagen sowie die bereits bestehenden PV-Freiflächenanlagen sind nicht Gegenstand des Plan- und Beteiligungsverfahrens. Bereits bestehende PV-Freiflächenanlagen sind in dem abgedruckten Übersichtsplan lediglich nachrichtlich dargestellt.

 

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (siehe Erläuterungsbericht sowie die nachstehenden Stellungnahmen).

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    2. Farben umkehren

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