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Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kaisersesch - Darstellung von Sonderbauflächen zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen - Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kaisersesch
Der Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplanes „Teilbereich Erneuerbare Energien - Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ einschl. den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 30.03.2026 bis einschließlich Donnerstag, 30.04.2026 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu folgenden Zeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Teilplans zum Flächennutzungsplan abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Teilplan zum Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
In folgenden Gemeinden ist die Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ vorgesehen:
Binningen, Brachtendorf, Dünfus, Eppenberg, Eulgem, Forst, Hambuch, Illerich, Kail, Kalenborn, Landkern, Müllenbach, Roes und Urmersbach.
Plangebiet/Planumfang
Die Plangebiete sind aus dem nachstehend veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.
Hinweis:
Privilegierte PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenanlagen sowie die bereits bestehenden PV-Freiflächenanlagen sind nicht Gegenstand des Plan- und Beteiligungsverfahrens. Bereits bestehende PV-Freiflächenanlagen sind in dem abgedruckten Übersichtsplan lediglich nachrichtlich dargestellt.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (siehe Erläuterungsbericht sowie die nachstehenden Stellungnahmen).
- Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (PDF-Download)
- Übersichtsplan (PDF-Download)
- Erläuterungsbericht „Teilbereich Erneuerbare Energien – Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ einschl. landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie umweltbezogenen Informationen (PDF-Download)
- Einzelpläne: Binningen - Brachtendorf - Dünfus - Eppenberg - Eulgem - Forst - Hambuch - Illerich - Kail - Kalenborn - Landkern - Müllenbach - Roes - Urmersbach (Rar-Download)
- Landesplanerische Stellungnahme KV Cochem-Zell vom 10.06.2024 (PDF-Download)
- Stellungnahme DLR Westerwald-Osteifel vom 28.05.2025 (PDF-Download)
- Stellungnahme Forstamt Cochem vom 22.04.2025 und 02.01.2024 (PDF-Download)
- Stellungnahme GDKE vom 27.05.2025 (PDF-Download)
- Stellungnahme Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 06.06.2025 und 25.07.2025 (PDF-Download)
- Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergbau vom 22.05.2025 (PDF-Download)
- Stellungnahme Landwirtschaftskammer RLP vom 16.06.2025 (PDF-Download)
- Stellungnahme PLEDOC GmbH vom 09.05.2025 (PDF-Download)
- Stellungnahme SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 16.06.2025 (PDF-Download)
- Stellungnahme Westnetz GmbH vom 23.04.2025 (PDF-Download)
