Amtliche Bekanntmachungen

Ortsgemeinde Roes - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Ortsgemeinde Roes - Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roes für das Jahr 2026 vom 29.04.2026

 

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

Festgesetzt werden

 

1. im Ergebnishaushalt

                 der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                 632.000,00 €

                 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                    779.000,00 €

                 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag                                      -147.000,00 €

 

2. im Finanzhaushalt

                 die ordentlichen Einzahlungen auf                                                618.000,00 €

                 die ordentlichen Auszahlungen auf                                               731.500,00 €

                 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen                     -113.500,00 €

 

                 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                 70.000,00 €

                 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              148.500,00 €

                 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit   -78.500,00 €

                

                 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                   192.000,00 €

 

 

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

verzinste Kredite                                                                                                                               55.000,00 €.                                                                                                                                          

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,      

wird festgesetzt auf                                                                                                   0,00 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf                                                                                                          0,00 €.

 

 

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

 

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt

 

auf                                                                                                                  246.000,00 €.

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-    Grundsteuer A auf                                                                                             345 v.H.

-    Grundsteuer B auf                                                                                             500 v.H.

-    Gewerbesteuer auf                                                                                            380 v.H.

 

§ 6 Eigenkapital

 

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024                                                                                                                         1.068.779,41 €                                                                                                                                           

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025                         986.779,41 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026                        839.779,41 €.

 

 

 

 

 

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H., mindestens jedoch um 1.000,00 € überschritten ist.

 

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

 

Roes, den 29.04.2026 

 

 

Jörg Fuhrmann

Geschäftsführender Ortsbürgermeister

 

Hinweis:

 

a) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 11.05.2026 bis einschl. Donnerstag, den 21.05.2026 während der  Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen öffentlich eingesehen werden.

 

b) Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

     1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden  sind, oder

     2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

 

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Kaisersesch, den 29.04.2026

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch

 

Albert Jung

Bürgermeister


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