OG Landkern - Entlastungserteilung 2022

Entlastungserteilung 2022 - OG Landkern

Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zur Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 der Ortsgemeinde Landkern und der Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 bestätigt und die Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnung liegt in der Zeit von Montag, dem 29.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 10.05.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Jahresrechnung kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen, eingesehen werden.

Landkern, den 17.04.2024

Thomas Heucher

Ortsbürgermeister