Amtliche Bekanntmachungen

ORTSGEMEINDE ROES - - ERNEUTE VERÖFFENTLICHUNG des Bebauungsplanes „Bodengraben“

ORTSGEMEINDE ROES - - ERNEUTE VERÖFFENTLICHUNG des Bebauungsplanes „Bodengraben“

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „Bodengraben“ der Ortsgemeinde Roes liegt in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E01 erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht zu den nachfolgenden Zeiten erneut öffentlich aus:

 Montag:              08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
                              14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:             08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:            08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:        08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                              14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Roes am 24.09.2025 wurde dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt. Folgende Änderung wurden insbesondere beschlossen:

  •  Die Fläche der zentralen Regenrückhaltekaskaden mit seinem Umfeld wurden als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Weiterhin wurde dieser Bereich sowie die unmittelbar angrenzende landespflegerische Maßnahme als eigenständige Flächen von dem übrigen Plangebiet abgegrenzt
  • Einbeziehung einer Bauzeile südlich angrenzend an die geplante Haupterschließungsstraße in das Plangebiet einschl. Festsetzung von passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen
  • Im Bereich der Nebenanbindung (nord-westlicher Planbereich) verbleibt die Trafostation. Die Breite der neuen Erschließungsstraße in diesem Bereich wurde so weit reduziert, dass dort soweit wie möglich auf Grunderwerbsmaßnahmen verzichtet werden kann
  • In dem derzeit vorhandenen Weg im Bereich der privaten Grünfläche (nördlicher Planbereich) befindet sich die Kanalzuleitung aus dem Gartenweg. Diese Leitung wurde im Plan dargestellt
  • In Teilen des Planentwurfs wurde die vorgesehenen Baugrenzen nachträglich dargestellt bzw. in Teilbereichen angepasst. Die in dem bisherigen Planentwurf eingetragenen Abstandsmaße und Grundstücksgrößen wurden auf die notwendigen Angaben reduziert
  • Die Darstellung der Verkehrsflächen wurde vereinzelt angepasst

 

Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.  

Vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus der Offenlage/Veröffentlichung § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

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