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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Düngenheim –Veröffentlichung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Düngenheim“
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Düngenheim –Veröffentlichung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Düngenheim“
Der Entwurf zu der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Düngenheim“ liegt in der Zeit vom 21.08.2026 bis einschließlich 21.09.2026 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E04 gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht zu den nachfolgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage Düngenheim“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen/ Bedenken/ Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/ Bedenken/ Anregungen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.
Plangebiet/Planumfang
Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Düngenheim“ umfasst die Grundstücke
Gemarkung Düngenheim
Flur 10
Flurstücke 66 tlw., 67 tlw., 68 tlw., 69tlw., 70 tlw. und 71 tlw.
Hinweis:
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird neben der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB auch von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
