Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Forst –Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Kesselwies“

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Forst –Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Kesselwies“ 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kesselwies“ der Ortsgemeinde Forst liegt in der Zeit vom 21.08.2026 bis einschließlich 21.09.2026 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E04 gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht zu den nachfolgenden Zeiten öffentlich aus:

 

Montag:              08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

                             14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:            08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:          08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                             14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:               08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Kesselwies“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen/ Bedenken/ Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/ Bedenken/ Anregungen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.

 

Plangebiet/Planumfang

Der Bebauungsplan „Kesselwies“ umfasst die Grundstücke

Gemarkung Forst

Flur 6 Flurstücke 71/1 tlw. (Weg), 78 tlw., 79 tlw. (Weg) und 80

Flur 7 Flurstücke 130 tlw. (Weg) und 132 tlw. (Wiesenweg)

 

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (siehe Begründung zum Bebauungsplan sowie Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzrechtliche Voruntersuchung,  Fachbeitrag Wasserhaushaltsbilanz sowie die nachstehenden Stellungnahmen).

 

Vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

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    2. Farben umkehren

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