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Sicherheitstipp Februar 2023 | Gefälschte E-Mails 

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Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt raten, keine Links in verdächtigen E-Mails anzuklicken und keinen Anhang zu öffnen, sondern einen Plausibilitätscheck zu machen, mit dem Phishing-Mails entlarvt werden können. 

Das sollten Sie beachten: 

  • Fehlerhaftes Deutsch und Grammatikfehler im Text können auf den Einsatz von Übersetzungsdiensten hinweisen.
  • Viele Phishing-Mails sind in Englisch oder Französisch verfasst.
  • Oft fehlt eine persönliche Anrede; manche Phishing-Mails enthalten aber auch eine persönliche Ansprache.
  • Viele Phishing-Mails fordern dazu auf, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren. Gleichzeitig drohen sie mit negativen Konsequenzen, wie der Sperrung eines Online-Zugangs.
  • Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man persönliche Daten, wie PIN und TAN eingeben soll. Banken schreiben ihren Kunden niemals E-Mails, in denen sie nach PIN-Codes oder anderen Zugangsdaten fragen.
  • In keinem Fall sollten Dateianhänge unerwarteter E-Mails geöffnet werden, denn diese enthalten oft Viren oder andere Schadsoftware.
  • Auch Internetlinks in E-Mails sollten am besten nicht angeklickt werden. Sie könnten auf gefälschte Seiten führen. Besser ist es, die Internetseite selbst aufzurufen, indem die Adresse in den Browser eingetippt wird.
  • Auch, wenn die E-Mail noch so gut gemacht ist, es könnte auch ein Betrugsversuch sein. Im Zweifelsfall sollte bei der Bank nachgefragt werden. 

Erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und kontaktieren Sie in solchen Fällen auch Ihre Bank sowie andere involvierte Anbieter. 

Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet sowie aktuelle Warnungen finden Sie auf den Internetseiten des BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unter 

https://www.bsi-fuer-buerger.de/