Pressemitteilungen

Parken im Bereich vor den Schulen

Überschrift

Vor diesem Hintergrund möchten wir als örtliche Ordnungsbehörde auf die einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich des Haltens und Parkens hinweisen: 

  • Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor Ein- und Ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber unzulässig. Dies gilt auch für die Ein- und Ausfahrten der Schulen sowie der Nachbarschaft der Schulen. 
  • Ferner ist das Parken an Bushaltestellen einschließlich 15 Meter vor und hinter dem Bushaltestellenschild verboten. 
  • Insbesondere möchten wir auf das absolute Haltverbot vor dem Schulzentrum, Im Haag, Kaisersesch, hinweisen. 
  • Im Bereich der Sporthalle im Schwalbenweg in Kaisersesch wurde von uns nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ein absolutes Haltverbot – beidseitig – angeordnet. Nutzen Sie bitte die ausgewiesenen Parkplätze im Schwalbenweg, um Ihre Kinder abzuholen. 

Wir appellieren an alle Eltern, die ihre Kinder mit einem Auto zur Schule bringen, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Lassen Sie Ihr Kind entsprechend den Platz- und Verkehrsverhältnissen bereits ca. 200 bis 300 Meter vor der Schule ein- oder aussteigen, damit Ihr Kind als auch andere Schulkinder sowie die Nachbarn der Schulen keiner zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt sind. In Kaisersesch bietet sich hierfür der Parkplatz Am Markt vor dem Schulzentrum an. 

Ihre 

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
als örtliche Ordnungsbehörde