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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Roes – Nochmalige erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Bodengraben“
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Roes – Nochmalige erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Bodengraben“
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „Bodengraben“ der Ortsgemeinde Roes liegt in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 10.09.2026 zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E04 erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht zu den nachfolgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB. Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Bodengraben“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Roes am 24.06.2026 wurde dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt. Folgende Änderung wurden insbesondere beschlossen:
- Aufgrund der vorgebrachten Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde wurde beschlossen das Baugebiet insoweit zu verkleinern, dass die geschützte Streuobstwiese außerhalb des bebaubaren Bereiches liegt.
- Infolge der Verkleinerung der Baugrundstücke wurde der Beschluss gefasst, die Art der baulichen Nutzung in ein dörfliches Wohngebiet nach § 5a Baunutzungsverordnung zu ändern.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (siehe Begründung zum Bebauungsplan sowie Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und Artenschutzrechtlicher Vorprüfung sowie die nachstehenden Stellungnahmen).
Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.
- Entwurf des Bebauungsplanes „Bodengraben“ (Planurkunde)
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und artenschutzrechtlicher Vorprüfung
- Luftbild Biotop- und Nutzungstypen
- Fachbeitrag Wasserhaushaltsbilanz
- Schalltechnische Untersuchung einschl. Ergänzung
- Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus der Offenlage/Veröffentlichung § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage/Veröffentlichung § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Stellungnahme GDKE Landesarchäologie, Koblenz
- Stellungnahme GDKE Landesarchäologie, Koblenz
- Stellungnahme SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz
- Stellungnahme Kreisverwaltung Cochem-Zell
- Stellungnahme Forstamt Cochem
- Stellungnahme GDKE Landesdenkmalpflege
- Stellungnahme LBM Cochem-Koblenz
- Stellungnahme SGD Nord Gewerbeaufsicht
- Stellungnahme Landwirtschaftskammer
