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Sicherheit vor den Schulen: Elterntaxis führen zu Problemen
Überschrift
Die örtliche Ordnungsbehörde erinnert daher eindringlich an die Straßenverkehrsordnung:
- Absolutes Haltverbot am Schulzentrum Kaisersesch (Im Haag)
- Absolutes Haltverbot am Schwalbenweg (Sporthalle): Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gilt hier ein beidseitiges absolutes Haltverbot. Nutzen Sie ausschließlich die ausgewiesenen Parkplätze im Schwalbenweg.
- Bushaltestellen freihalten: Parkverbot gilt 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild
- Kein Parken vor Zufahrten: Das Parken vor Ein- und Ausfahrten ist verboten. Auf schmalen Fahrbahnen ist das Parken auch gegenüber von Ein- und Ausfahrten verboten.
Unser Appell – Nutzen Sie den Parkplatz „Am Markt“ in Kaisersesch: Lassen Sie Ihr Kind nicht direkt vor der Schule aussteigen. Setzen Sie Ihr Kind etwa 200 bis 300 Meter davor ab – das entzerrt Verkehrsaufkommen und erhöht die Sicherheit für alle.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch als örtliche Ordnungsbehörde
Am Römerturm 2 | 56759 Kaisersesch | Telefon: 02653 9996-0

